Montag, 29. April 2019

Sinn und Zweck:

Eine Handlung, z.B. die Betrachtung oder das Anhören von etwas Schönem, kann uns sehr sinnvoll und wesentlich erscheinen, sie hat deshalb noch keineswegs zweckmäßig zu sein.

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Von einem auf Zwecke und auf Zielerreichung bedachten Standpunkt aus gesehen haftet dem Betrachten oder dem Aufnehmen von Schönem allgemein der Beigeschmack von Zeitverschwendung an.